IPPC Zertifikat verliehen vom Pflanzenschutzdienst

Der IPPC Standard (International Plant Protection Convention) nach der ISPM Nr. 15 Richtlinie hat zum Ziel heimische Wälder vor Schädlingen zu schützen. Dies erfolgt durch eine anerkannte Maßnahme zur Behandlung, die das Vollholz von Schädlingen befreit. Zusätzlich zu der Holzbehandlung wird das verwendete Holz von Rinde befreit und anschließend gekennzeichnet. Ausgenommen von der Richtlinie sind Holzwerkstoffe und Vollholz <6mm.

 

Die am weitesten verbreitetste Maßnahme ist die sogenannte Hitzebehandlung: Hier muss das Holz für mindestens 30 Minuten auf 56° Celsius erhitzt werden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Trocknung des Holzes, sondern lediglich um eine kurzfristige Erhitzung zur Abtötung der Schädlinge.

 

Die Markierung der Holzverpackungen mit dem IPPC-Stempel zeigt, dass der international geforderte Standard eingehalten ist. Das IPPC-Zeichen muss deutlich lesbar sein und die folgenden Inhalte enthalten:

 

 

Länder, die diese Behandlung für die Einfuhr von Holzverpackungen fordern, finden Sie auf folgender Website: www.hpe.de/ispm-15-einfuhrbestimmungen.html

Holzverpackungen, die nur innerhalb der EU (Europäischen Union) oder der Schweiz versendet werden, erfordern keine Behandlung nach ISPM Nr. 15.

 

Die Unternehmung Carl Gutermuth GmbH & Co. KG ist vom Pflanzenschutzdienst Gießen dazu befähigt Holzverpackungen nach IPPC (International Plant Protection Convention) / ISPM Nr. 15 (Internationaler Standard für Pflanzengesundheitliche Maßnahmen) herzustellen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de/pflanzenbeschau/holzbeschau/informationen-fuer-haendler-hersteller-und-behandler-von-verpackungsholz/