
Anforderungen der REACH-Verordnung
Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) ist eine EU-Chemikalien-Verordnung, die das Ziel hat den Schutz von Mensch und Umwelt zu erhöhen.
Stoffe, die unter die REACH-Verordnung fallen dürfen nur noch nach Registrierung in den Umlauf gebracht werden.
Holz, Holzwerkstoffe und auch Pressklötze, die von uns für die Erstellung der Holzverpackungen verwendet werden haben keine Registrierungspflicht entsprechend der REACH-Verordnung, da es sich hier um Erzeugnisse im Sinne der REACH-Verordnung handelt. Gerne stellen wir Ihnen bei Bedarf eine entsprechende Bestätigung aus.
Die REACH-Verordnung können Sie unter folgendem Link einsehen: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:396:0001:0851:DE:PDF